Alle Reaktoren in Deutschland werden sofort stillgelegt. Für die Betreiber gibt es keine Entschädigung. Das Atomprogramm ist juristisch nichtig. Es hatte von vornherein keine Rechtsgrundlage. Betreiber und Genehmigungsbehörden begingen die Straftatbestände “Körperverletzung mit Todesfolge” (StGB § 227) und “unterlassene Hilfeleistung”. (StGB §...
Alle Reaktoren in Deutschland werden sofort stillgelegt. Für die Betreiber gibt es keine Entschädigung. Das Atomprogramm ist juristisch nichtig. Es hatte von vornherein keine Rechtsgrundlage. Betreiber und Genehmigungsbehörden begingen die Straftatbestände “Körperverletzung mit Todesfolge” (StGB § 227) und “unterlassene Hilfeleistung”. (StGB § 323c) Hunderte von an Leukämie in Deutschland gestorbene Kinder im Nahbereich von Atomanlagen klagen an. Die das Atomprogramm finanzierenden Banken werden per Gesetz verpflichtet, die Angehörigen jedes an Leukämie gestorbenen Kindes mit 200.000 € zu entschädigen. An Leukämie im Nahbereich von Atomanlagen erkrankte Kinder erhalten eine lebenslange Rente von 1500 € im Monat aus einem Fonds, der aus Geldern der Betreiber von Atomanlagen und den finanzierenden Banken bereitzustellen ist durch Zahlung von 20 % der jährlich erwirtschafteten Überschüsse seit Baubeginn des in Rede stehenden Reaktors. Dabei werden diese und die Banken nicht in ihrer Existenz gefährdet.