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Kinderrecht

Jeder Mensch hat Rechte – egal wie Alt

Die fundamentalen Rechte eines jeden Menschen sind bei uns durch das Grundgesetz klar definiert.

Grundrechte sind zum Beispiel die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichberechtigung und die unantastbare Würde jedes Menschen.

Diese Gesetze gelten auch für Kinder. Doch da wir unsere jüngsten Mitmenschen besonders schützen wollen, hat die UN Generalversammlung 1989 eine Konvention über die Rechte von Kindern festgelegt. Diese wurde von 191 Ländern – allen weltweit außer der USA – unterzeichnet und damit offiziell anerkannt.

Die Kinderrechte wurden im Original in 54 Artikeln aufgezählt, oft in komplizierter Sprache und nicht kindgerecht.
Wir möchten Euch daher die 10 grundlegenden Ideen kurz vorstellen:


1. Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf schlechter behandelt werden, weil es woanders herkommt, anders aussieht oder an etwas Anderes glaubt. Mädchen und Jungen, arm oder reich, alle sind gleich viel Wert. (Artikel 2) 


2. Gesundheit

Alle Kinder sollen gesund aufwachsen können.
Jedes Kind hat das Recht sauber und satt zu sein, ein Dach über dem Kopf zu haben und ärztlich versorgt zu werden, wenn es krank ist. (Artikel 24)


3. Bildung

Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Interessen entspricht. Sie sollen Spaß an der Schule haben und entsprechend ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten gefördert werden. (Artikel 28)


4. Spiel und Freizeit

Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und ihre freie Zeit selbst zu gestalten. Ob sie zum Beispiel lieber lesen, künstlerisch arbeiten, spielen oder einfach ihre Ruhe wollen, ist ihnen selbst überlassen. (Artikel 31)


5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung

Kinder haben das Recht, alle für sie wichtigen Informationen zu erhalten und bei allen Fragen, die sie betreffen mitzubestimmen. Ihre Worte und Gedanken sollen ernst genommen und gehört werden. (Artikel 12 und 13)


6. Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
Kein Kind darf zu einer Handlung oder Arbeit gezwungen werden. Sie haben das Recht gewaltfrei und kindgerecht aufzuwachsen. (Artikel 19, 32 und 34)


7. Recht auf Fürsorge

Kinder haben das Recht, in einem sicheren und liebevollen Umfeld aufzuwachsen. Die Erziehung soll frei von Gewalt und entwürdigenden Maßnahmen sein. Wenn die Eltern dies nicht bewältigen können, steht ihnen zu vom Staat Unterstützung zu bekommen.


​8. Schutz der Privatsphäre und Würde

Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden. Dazu gehört auch, dass Kinder Geheimnisse haben dürfen und sich Raum und Zeit für Ruhe schaffen können. Eltern dürfen – und müssen! – allerdings eingreifen, wenn das Kind dadurch gefährdet wird. (Artikel 16)


​9. Schutz im Krieg und auf der Flucht

Wenn Kinder ihr Land wegen Krieg verlassen müssen, so ist es ihr Recht, während der Reise und nach der Herkunft geschützt zu werden. Sie dürfen nicht zurückgeschickt werden und haben Anspruch auf eine gute Versorgung im neuen Zuhause. (Artikel 22 und 38)


​10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

All diese Rechte gelten natürlich auch für Kinder mit Behinderungen. Um allen Kindern ein möglichst gutes und glückliches Leben zu ermöglichen, muss auf die jeweiligen Umstände geachtet werden. Ein Kind hat Recht auf besondere Förderung und Fürsorge, wenn es diese benötigt. (Artikel 23)


Diese zehn Rechte gelten auf fast der ganzen Welt. Und das jeden Tag.

Wir wünschen Euch ein wunderschönes Leben und jeden Tag ein Kindertag!

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